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   BVerwG, 12.06.2012 - 5 PKH 7.11, 5 PKH 7.11 (5 C 10.11)   

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https://dejure.org/2012,50862
BVerwG, 12.06.2012 - 5 PKH 7.11, 5 PKH 7.11 (5 C 10.11) (https://dejure.org/2012,50862)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.2012 - 5 PKH 7.11, 5 PKH 7.11 (5 C 10.11) (https://dejure.org/2012,50862)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - 5 PKH 7.11, 5 PKH 7.11 (5 C 10.11) (https://dejure.org/2012,50862)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht

    Ausgleichsfunktion; Bewilligung; Einkommen; Einsatz des Vermögens; Genugtuung; Prozesskostenhilfe; Schmerzensgeld; Vermögen; Vermögensanrechnung; Vermögensfreistellung; Wohngeld; Zinseinnahmen; Zinsen; Zulassung der Revision

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 120 Abs 4 ZPO, § 166 VwGO
    Abänderung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse

  • rewis.io

    Abänderung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Abänderung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 12.07.2001 - 9 WF 112/01

    Abändernde Entscheidung nach § 120 Abs. 4 ZPO bei Erwerb eines erheblichen

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2012 - 5 PKH 7.11
    Erwirbt der Beteiligte jedoch nachträglich Vermögen, aus dem die Kosten der Prozessführung ohne Weiteres aufgebracht werden können, kann die Zahlung eines Betrags aus dem Vermögen angeordnet werden (vgl. etwa OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Juli 2001 - 9 WF 112/01 - FamRZ 2002, 403; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 11. Dezember 2000 - 9 W 74/00 - AnwBl 2001, 373 f. und vom 18. Juni 2010 - I-4 W 22/10 - juris Rn. 3; Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , § 166 Rn. 58; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO , 3. Aufl. 2010, § 166 Rn. 172; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO , 29. Aufl., § 120 Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2000 - 9 W 74/00

    Prozesskostenhilfe - Abänderungsverfahren - Anordnung sofortiger Zahlung der

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2012 - 5 PKH 7.11
    Erwirbt der Beteiligte jedoch nachträglich Vermögen, aus dem die Kosten der Prozessführung ohne Weiteres aufgebracht werden können, kann die Zahlung eines Betrags aus dem Vermögen angeordnet werden (vgl. etwa OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Juli 2001 - 9 WF 112/01 - FamRZ 2002, 403; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 11. Dezember 2000 - 9 W 74/00 - AnwBl 2001, 373 f. und vom 18. Juni 2010 - I-4 W 22/10 - juris Rn. 3; Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , § 166 Rn. 58; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO , 3. Aufl. 2010, § 166 Rn. 172; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO , 29. Aufl., § 120 Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2010 - 4 W 22/10

    Abänderung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen Veränderung der

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2012 - 5 PKH 7.11
    Erwirbt der Beteiligte jedoch nachträglich Vermögen, aus dem die Kosten der Prozessführung ohne Weiteres aufgebracht werden können, kann die Zahlung eines Betrags aus dem Vermögen angeordnet werden (vgl. etwa OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Juli 2001 - 9 WF 112/01 - FamRZ 2002, 403; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 11. Dezember 2000 - 9 W 74/00 - AnwBl 2001, 373 f. und vom 18. Juni 2010 - I-4 W 22/10 - juris Rn. 3; Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , § 166 Rn. 58; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO , 3. Aufl. 2010, § 166 Rn. 172; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO , 29. Aufl., § 120 Rn. 13).
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